Borderline

„…bis zu den schweren Fällen langjähriger Verfolgung oder gar Homizid reicht.“ (Voß, Zur Psychologie des Stalking) Strafgesetzbuch (StGB)§ 258a Strafvereitelung im Amt(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist … Borderline weiterlesen